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Berichtszeitraum 1. Oktober - 31. Dezember 2016: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

Wir freuen uns, Ihnen die 16. Ausgabe unseres Newsletters zum Europäischen Arbeitsrecht präsentieren zu können.

Im vergangenen Quartal hat der EuGH einige interessante Entscheidungen gefällt, die auch für die deutsche Rechtspraxis von unmittelbarer Bedeutung sind. In der Rs. Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15) legte der Gerichtshof auf Ersuchen des BAG erstmals den Arbeitnehmerbegriff der Leiharbeitsrichtlinie aus und bezog auch Rotkreuzschwestern in den Anwendungsbereich mit ein (s. hierzu Anm. unter II.). Hervorzuheben ist auch ein Urteil des EuG im Verfahren IPSO / EZB, in der das Gericht die Konsultationspflichten gegenüber Arbeitnehmervertretern konkretisiert. Eine weitergehende Darstellung und Bewertung dieser Entscheidung findet sich in der Anmerkung von Boris Karthaus, IG Metall (verlinkt im Hinweis), dem hierfür unser besonderer Dank gilt. Weiter befasste sich der EuGH u.a. mit Fragen der Rom-I-Verordnung bei Arbeitsverträgen, Angelegenheiten des Betriebsrentenrechts und dem Gleichbehandlungsgebot. In der Rs. AGET Iraklis eröffnete er auf der einen Seite weitreichende Deregulierungsmöglichkeiten aufgrund der Grundfreiheiten, relativierte aber auf der anderen Seite seine Alemo-Herron-Rechtsprechung. Daneben finden sich in der Rechtsprechungsübersicht ebenfalls einige interessante Schlussanträge und neu anhängige Verfahren.

In der Rs. Erzberger über die Vereinbarkeit des deutschen Rechts der Unternehmensmitbestimmung mit Unionsrecht fand am 24. Januar 2017 die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des EuGH statt. Erfreulich ist, dass die ganz überwiegende Ansicht der Beteiligten zu dem Ergebnis kam, dass die Regelung der Unternehmensmitbestimmung mit Unionsrecht vereinbar ist. In der Rechtsprechungsübersicht informieren wir unter Punkt "1. Allgemeines" über die wesentlichen Argumente aus der Verhandlung.

Bei den Entscheidungen des EGMR steht das Verfahren Travaš / Kroatien (Nr. 75581/13) im Mittelpunkt. Gegenstand ist die Kündigung eines Religionslehrers, dessen kanonische Beauftragung aufgrund einer Wiederheirat entzogen wurde. Wir danken PD Dr. Daniel Klocke für seine fundierte Anmerkung zu diesem Urteil (Anm. unter III). Weiter befasste sich der EGMR u.a. mit Fragen der freien Meinungsäußerung, der Überwachung von Leistungsempfängern durch Privatdetektive und der Bindung von Arbeitsgerichten an die Feststellungen eines Strafgerichts im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung, worüber Karsten Jessolat in der Übersicht berichtet. Hingewiesen sei auch auf das Urteil in der Rs. Avotinš / Lettland, in der der EGMR seine Bosphorus-Rechtsprechung zum gleichwertigen Grundrechtsschutz des Unionsrechts und der EMRK weiter akzentuiert.

Unter der Rubrik "Sonstige Informationen" wird von Dr. Christina Hießl und Ammar Bustami (beide IAAEU) u.a. über die neue Richtlinie (EU) 2016/2341 über Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie eine Entschließung des EU-Parlaments zur Überarbeitung der Massenentlassungs-Richtlinie informiert. Die Kommission hat ferner einen Vorschlag zur Änderung der Koordinierungsverordnung (EG) Nr. 883/2004 vorgelegt, der auch Anpassungen bei Arbeitnehmerentsendung erhält. Zudem wird auf interessante Entscheidungen im Beschwerdeverfahren der ESC und im ILO-Verwaltungsrat hingewiesen..

Quelle

Heuschmid, Johannes; Hlava, Daniel; Klocke, Daniel; Hießl, Christina; Bustami, Ammar: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 40 Seiten

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