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Berichtszeitraum 1. Juli - 30. September 2016: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

Im vergangenen Quartal gab es wieder zahlreiche interessante Entwicklungen, über die wir Sie in der nunmehr 15. Ausgabe unseres Newsletters zum Europäischen Arbeitsrecht informieren möchten.

Der EuGH hatte sich in einem Vorlageverfahren des BAG (C-423/15 - Kratzer) mit der Frage befasst, ob ein Schadensersatzanspruch von "Scheinbewerbern" wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige ausgeschlossen werden kann. Nach dem EuGH ist ein Ausschluss möglich, er unterliegt aber engen Grenzen (hierzu die Anm. unter II.). In einer weiteren Entscheidung traf der Gerichtshof wichtige Aussagen zur Grundrechtsbindung europäischer Institutionen bei Maßnahmen im Rahmen der europäischen Krisenpolitik durch Memoranda of Understanding (MoU). Erstmalig wurde hier klargestellt, dass eine Verletzung der EU-GRC durch Organe der Union Schadensersatzansprüche auslösen können. In der Rs. Pöpperl sah er den Verlust von Ruhegehaltsansprüchen von Beamten bei einem Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat als unionsrechtswidrig an. Verschiedene spanische Vorlageverfahren boten dem Gerichtshof zudem die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum Befristungsrecht weiter auszudifferenzieren. Neue Schlussanträge wurden u.a. zum Aussonderungsrecht für nicht abgeführte Beiträge an eine Pensionskasse, zum "Kopftuchverbot" im Außendienst und der Arbeitnehmereigenschaft von Rote-Kreuz-Schwestern i.S.d. Leiharbeitsrichtlinie veröffentlicht.

Bei den Verfahren des EGMR stehen türkische Fälle zum gewaltsamen Vorgehen gegen gewerkschaftliche Demonstranten im Vordergrund (Nr. 37273/10 u.a. - Süleyman Çelebi u.a. / Türkei). Wir danken Rudolf Buschmann und Karsten Jessolat (beide DGB Rechtsschutz GmbH, Gew. Centrum für Revision und Europäisches Recht, Kassel) für ihre Urteilsanmerkung zu diesem Thema (Anm. unter III.). Besonders freuen wir uns, dass Karsten Jessolat zukünftig die Rechtsprechungsübersicht zum EGMR betreuen wird. Dort wird in der aktuellen Ausgabe u.a. auf Entscheidungen über notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen, zum Gleichbehandlungsrecht und der gerichtlichen Kontrolle von Verfügungen, die mittelbar eine Kündigung begründen können, hingewiesen.

Unter der Rubrik "Sonstige Informationen" weisen Thomas Klein und Ammar Bustami (Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union, IAAEU) auf weitere arbeitsrechtlich relevante Entwicklungen auf europäischer und völkerrechtlicher Ebene hin. Hierzu zählen u.a. eine Entschließung des EU-Parlaments zum Thema Sozialdumping und Entwicklungen bei der Reform der Entsenderichtlinie. Ferner hat das Ministerkomitee des Europarats eine Entschließung zur Umsetzung der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit und des dazugehörigen Protokolls durch Deutschland getroffen. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass am 22. September 2017 in Trier die zweite Konferenz "International Labour Law" von HSI und IAAEU stattfinden wird. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich diesen Termin bereits vormerken könnten.

Schließlich möchten wir Sie auf ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin aufmerksam machen, die sich im Auftrag des HSI mit dem Thema "Freihandel und Investorenschutz - verbindliche und effektive soziale Korrekturen?" befasst haben. Das Gutachten wurde als HSI-Working Paper Nr. 08 auf der Homepage des HSI veröffentlicht und am 20.10.2016 in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Quelle

Hlava, Daniel; Buschmann, Rudolf; Jessolat, Karsten; Heuschmid, Johannes: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 36 Seiten

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