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Berichtszeitraum 1. April - 30. Juni 2016: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

Mit der 14. Ausgabe erscheint der Newsletter nach einem Recast im neuen Format. Um die Übersichtlichkeit zu verbessern, werden die Rechtsprechungsübersichten nun anhand von Kategorien gegliedert, die einen konkreteren Bezug zu inhaltlichen Themen (z.B. Arbeitszeit, Gleichbehandlung, Koalitionsrechte etc.) aufweisen. Zusätzlich werden anstelle der bisherigen (überarbeiteten) Tenöre nun Orientierungssätze formuliert, die die wesentlichen Aussagen der Entscheidungen widergeben.

Die aktuelle Ausgabe des Newsletters bringt zudem auch personelle Veränderungen mit sich. Wir freuen uns besonders, zukünftig mit dem Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) an der Universität Trier unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schlachter als neuen Kooperationspartner zusammenarbeiten zu können. Thomas Klein, Mitarbeiter am IAAEU, wird die Rubrik "Sonstige Informationen" betreuen.

In der Anmerkung unter II. wird dem Urteil des EuGH in der Rs. DI nachgegangen. Anlässlich eines Rechtsstreits über die Versagung einer Entlassungsabfindung für einen rentenberechtigten Arbeitnehmer trifft der EuGH hier grundlegende Aussagen über die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung im Zusammenhang mit dem Verbot der Altersdiskriminierung und zum Grundsatz des Vertrauensschutzes. Daneben wird auf verschiedene weitere interessante Verfahren im Berichtszeitraum hingewiesen. Besondere kritische Aufmerksamkeit verdienen die Schlussanträge in der Rs. AGET Iraklis, die anhand eines griechischen Falls zur Massenentlassung sozialpolitische Errungenschaften in Frage stellen und insoweit durchaus grundsätzliche Bedeutung haben (näheres im ausf. Hinweis).

Aus der Rechtsprechung des EGMR ist das Urteil in der Rs. Geotech Kancev GmbH / Deutschland hervorzuheben. Der EGMR bestätigt hierin das auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhende Sozialkassenverfahren des Baugewerbes in Deutschland. Hier liege bereits kein Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit vor. Wir danken Dr. Gabriele Buchholtz (Bucerius Law School Hamburg) für Ihre Unterstützung bei der Erstellung der Anmerkung. Weiter hatte sich der EGMR u.a. mit der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für gleichgeschlechtliche Partner sowie den Anforderungen an betriebsinterne Anzeigen von Fehlverhalten befasst. Zwei neue Verfahren bieten dem EGMR die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum Diskriminierungsverbot behinderter Menschen weiterzuentwickeln (s. hierzu u.a. den Hinweis in der Rs. Kužmarskiene / Litauen).

Die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene stehen unter dem Zeichen des "Brexit". Daneben gab es weitere interessante Entwicklungen, die von Thomas Klein unter "Sonstige Informationen" dargestellt werden. Zu erwähnen ist hier u.a. ein Urteil des EFTA-Gerichtshofs, der sich mit der Zulässigkeit eines Boykottaufrufs durch eine Gewerkschaft befasst. Außerdem liegen die neuen länderspezifischen Empfehlungen der Kommission vor, die auch für die deutsche Arbeitsmarktpolitik relevant sind.

Quelle

Heuschmid, Johannes; Buchholtz, Gabriele; Hlava, Daniel: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 35 Seiten

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