Berichtszeitraum 1. Oktober - 31. Dezember 2013: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Wir freuen uns, Ihnen inzwischen die vierte Ausgabe unseres Newsletters präsentieren zu können. Unser Dank gilt Henning Großkreuz, der sich bereit erklärt hat, eine Anmerkung zur Isbir-Entscheidung des EuGH zu verfassen. Diese befasst sich mit der Anrechnung von Vergütungsbestandteilen beim Mindestlohn i. S. d. AEntG (siehe Anmerkung II.). Im Rahmen der Übersicht zu den EuGH-Verfahren sind wir aus Gründen der besseren Nutzbarkeit dazu übergegangen, bei den Urteilen/Beschlüssen und Schlussanträgen den - redaktionell bearbeiteten - Tenor aufzunehmen.
Im Bereich der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung des EGMR sticht das Vilnes-Urteil zum Arbeits- und Gesundheitsschutz heraus. Darin wird die erforderliche (Qualität der) Information über Gesundheitsgefährdungen dem Schutz der Menschenrechte auf Leben (Art. 2 EMRK) und Privatleben (Art. 8 EMRK) unterstellt (siehe Anmerkung III.).
Schließlich möchten wir noch besonders auf die Entscheidung des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte vom 3. Juli 2013 aufmerksam machen. Darin wurde festgestellt, dass die schwedische Gesetzgebung, die aufgrund des Laval-Urteils des EuGH eingeführt worden war, grundlegende Rechte aus der Europäischen Sozialcharta - wie das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht - verletzt. Dabei ist besonders bemerkenswert, dass der Ausschuss entsandte Arbeitnehmer als Wanderarbeitnehmer eingeordnet und ihnen dementsprechend Gleichbehandlungsrechte zugebilligt hat (siehe Sonstige Informationen VI.).
Quelle
Großkreuz, Henning:
Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 31 Seiten