: Tariffähigkeit, Tarifeinheit und Mindestlohn
Die soziale Mächtigkeit einer Koalition ist zu Recht entscheidende Voraussetzung für ihre Tariffähigkeit, da nur so eine funktionsfähige Tarifautonomie garantiert werden kann. Ohne diese Anforderung sind keine Tarifverträge denkbar, die das Arbeitsleben sozialer gestalten.
In den letzten Jahren hat sich das Bundesarbeitsgericht mehrfach mit der Frage der Tariffähigkeit auseinandergesetzt und ihre Voraussetzungen in den Verfahren CGM, GKH und medsonet weiter ausdifferenziert. Aktuell hat nun das Landesarbeitsgericht Hamburg im Verfahren DHV angenommen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen wegen der Einführung des Mindestlohn- und Tarifeinheitsgesetzes reduziert werden müssten. Hiermit befasst sich das vorliegende Gutachten. Es widerlegt die Argumentation des LAG Hamburg und führt zutreffend aus, dass eine Neuausrichtung der von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Tariffähigkeit mit Rücksicht auf den Zweck der Kriterien nicht erforderlich ist.
Quelle
Deinert, Olaf:
Tariffähigkeit, Tarifeinheit und Mindestlohn
HSI-Working Paper, 24 Seiten