Einfach-rechtliche Ausgestaltung und verfassungsrechtliche Zulässigkeit: Exklusive Tariföffnungsklauseln
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erosion der Tarifbindung hat die rechtspolitische Debatte dazu, wie die Tarifautonomie als Bestandteil der Koalitionsfreiheit gestärkt werden kann, an Fahrt aufgenommen. Im Zentrum stehen Überlegungen, die Mitgliedschaft in Koalitionen sowie das Eingehen von Tarifbindung mit exklusiven Vorteilen zu verknüpfen. Gegen diese Vorgehensweise wird regelmäßig die so genannte "negative Koalitionsfreiheit" ins Feld geführt, also das Recht, einer Koalition fernzubleiben. Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg) kommt in dem nun vorliegenden Gutachten zu dem Ergebnis, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken unbegründet sind und zeigt die weiten Spielräume des Gesetzgebers auf, um Tarifautonomie und Verbandsmitgliedschaft zu stärken.
Das Gutachten behandelt das Beispiel von gesetzlichen Tariföffnungsklauseln. Hierbei geht es um die Befugnis der Tarifvertragsparteien, gesetzlich geregelte Arbeitsbedingungen branchen- oder firmenspezifisch zu modifizieren. Bislang profitieren hiervon aber in der Regel auch Arbeitgeber, die selbst gar nicht tarifgebunden sind. "Exklusive Tariföffnungsklauseln" ausschließlich für tatsächlich tarifgebundene Arbeitgeber würden diese Art des Rosinenpickens verhindern und nur denjenigen Spielräume einräumen, die sich selbst Tarifverhandlungen stellen oder Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Klauseln und welche Maßgaben insbes. beim Arbeitnehmerschutz zu beachten sind, sind Gegenstand des vorliegenden Bands 35 in der HSI-Schriftenreihe.
Quelle
Kingreen, Thorsten:
Exklusive Tariföffnungsklauseln
HSI-Schriftenreihe, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-7059-4, 73 Seiten
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