: Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz ist ein schillernder Begriff. Dies darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die Digitalisierung, die wir erleben, eine neue Stufe erreicht. In Unternehmen werden Entscheidungen zunehmend mit Hilfe von Big Data und anderen algorithmischen Systemen vorbereitet. Die exponentiell steigenden Kapazitäten der Datenverarbeitung und die potentiell stets und ständig mögliche Erhebung von Daten, auch von Beschäftigten, werfen Fragen nach neuen Schutzbedürfnissen für Menschen in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen auf, denen sich Prof. Dr. Bernd Waas, Goethe-Universität Frankfurt a.M., widmet:
Wollen wir in einer Arbeitswelt leben, in der Beschäftigte algorithmischen Entscheidungen unterworfen werden? Führt dies zu neuen Formen von Diskriminierung oder kann im Gegenteil der Einfluss menschlicher Vorurteile im Arbeitsleben durch eine faktenbasierte Entscheidung reduziert werden? Können Systeme Künstlicher Intelligenz selbst Träger von Rechten und Pflichten sein? Welche Anforderungen stellt der Beschäftigtendatenschutz, wie gewährleisten wir den Gesundheitsschutz im Umgang mit KI-Systemen?
Sämtliche dieser Fragen verweisen im Kern auf zwei extreme Szenarien: KI als Weg in eine dystopische Arbeitswelt, in der Beschäftigung dequalifiziert und Menschen zum Anhängsel von algorithmischen Maschinen degradiert werden und Überwachung allgegenwärtig ist oder KI-Systeme als Werkzeug zur Entlastung und Arbeitszeitreduktion. Bisherige Erfahrungen sprechen dafür, dass Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen ein zentraler Faktor für eine humane Arbeitswelt der Zukunft ist. Es ist erfreulich, dass sich das vorliegende Gutachten daher auch wichtigen Fragen der Beteiligung im Betrieb widmet.
Quelle
Waas, Bernd:
Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht
HSI-Schriftenreihe, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-7294-9, 259 Seiten
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